Allgemeine

Geschäftsbedingungen

Kult und Bad – Experte in Sachen Gas, Wasser, Heizung & Installation sowie Badezimmer Planung & Umsetzung

 

AGB

Gemäß §3 Konsumentenschutzgesetz kann der Verbraucher innerhalb von 8 Tagen schriftlich zurücktreten, wenn der Verbraucher seine Vertragserklärung nicht in den vom Unternehmer für seine geschäftliche Zwecke dauernd benützten Räume abgegeben hat. Dieser Rücktritt kann bis zum Zustandekommen des Vertrages oder danach binnen einer Woche erklärt werden.
Das Rücktrittsrecht steht dem Verbraucher nicht zu, wenn erselbst die geschäftliche Verbindung mit dem Unternehmer oder dessen Beauftragen zwecks Schließung dieses Vertrages angebahnt hat. Der Rücktritt bedarf zu seiner Rechtswirksamkeit der Schriftform.
ANGEBOTE

Angebote werden nur schriftlich erteilt. Die Annahme eines vom Auftragnehmer erstellten Angebotes ist nur hinsichtlich der gesamten angebotenen Leistung möglich.

PREISE

Treten zwischen Vertragsabschluss und Leistungsausführung

  • Lohnkostenerhöhungen durch Gesetz, Verordnung oder Kollektivvertrag oder
  • Materialkostenerhöhungen auf Grund von Empfehlungen der Paritätischen Kommission oder auf Grund von Änderungen der Weltmarktpreise für Rohstoffe ein, so erhöhen sich die in Betracht kommenden Preise entsprechend, ausgenommen zwischen Auftragserteilung und Leistungsausführung liegen weniger als zwei Monate, Pauschalpreiszusagen werden nicht gegeben.
ZAHLUNGEN

A-conto-Zahlungen erwünscht: Bei Auftragserteilung 50% der Auftragssumme inkl. MWSt.; bei Arbeitsbeginn 25% der Auftragssumme inkl. MWST., bei Schlussrechnung Rest der Auftragssumme inkl. MWST..

Der Auftraggeber hat Teilzahlungen nach Maßgabe des Fortschrittes der Leistungsausführung über Verlangen des Auftragnehmers zu leisten. Mahn- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Auftraggebers. Die Aufrechnung von Forderungen des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer mit dessen Forderung ist ausgeschlossen, es sei denn, dass der Auftragnehmer zahlungsunfähig geworden ist oder die Gegenforderung in rechtlichem Zusammenhang mit der Zahlungsverbindlichkeit des Auftraggebers steht, gerichtlich festgestellt worden ist. Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 12% jährlich zu berechnen; Hierdurch werden bestehende Ansprüche auf Ersatz höherer Zinsen nicht beeinträchtigt.

EIGENTUMSVORBEHALT

Alle gelieferten und montierten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers. Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, die in seinem Vorbehaltseigentum stehenden Waren zurückzunehmen, ohne dass dies einen Rücktritt vom Vertrag gleichzusetzen ist.

BESCHRÄNKUNGEN DES LEISTUNGSUMFANGES / LEISTUNGSBESCHREIBUNG

Risse und Brüche von Rohrleitungen, Armaturen, sanitären Einrichtungsgegenständen und Geräten sind als Folge nicht erkennbarer Spannungen oder Materialfehler möglich, die insbesondere auch im Zuge der Montage und Instandsetzungsarbeiten.

Verschleissteile haben nur die dem jeweiligen Stand der Technik entsprechende Lebensdauer. Bei behelfsmässigen Instandsetzungen ist nur mit einer sehr beschränkten Haltbarkeit zu rechnen. Bei zerrütteten oder bindungslosem Mauerwerk sind durch Stemmarbeiten Schäden möglich. Ist der Verlauf von im Mauerwerk verlegten Leitungen nicht erkennbar, ist deren Beschädigung durch Stemmarbeiten möglich.

BEIGESTELLTE WAREN

Werden Geräte oder sonstige Materialien vom Auftraggeber beigestellt, ist der Auftragnehmer berechtigt, von seinem Verkaufspreis dieser oder gleichartiger Waren dem Auftraggeber einen Prozentsatz zu berechnen, der für diesen Auftrag 20% beträgt. Vom Auftraggeber beigestellte Geräte und sonstige Materialien sind nicht Gegenstand der Gewährleistung.

LEISTUNGSAUSFÜHRUNG

Zur Ausführung der Leistung ist der Auftragnehmer frühestens verpflichtet, sobald alle technischen und vertragsrechtlichen Einzelheiten geklärt sind und der Auftraggeber seinen Verpflichtungen erfüllt, sowie die baulichen, technischen und rechtlichen Voraussetzungen zur Ausführung geschaffen hat. Erforderliche Bewilligungen Dritter sowie Meldungen bei den Behörden oder Bewilligungen durch die Behörde sind vom Auftraggeber auf seine Kosten zu veranlassen. Der Auftraggeber hat für die Zeit der Leistungsausführung dem Auftraggeber kostenlos versperrbare Räume für den Aufenthalt der Arbeiter sowie für die Lagerung von Werkzeug und Materialien zur Verfügung zu stellen; weiters ist die für die Leistungsausführung einschließlich des Probebetriebes erforderliche Energie vom Auftraggeber kostenlos zur Verfügung beizustellen.

Ist der Auftrag seiner Natur rasch auszuführen oder wird seine dringende Ausführung vom Auftraggeber gewünscht, werden die durch die notwendigen Überstunden und die durch Beschleunigung der Materialbeschaffung auflaufenden Kosten berechnet.

LEISTUNGSFRISTEN UND -TERMINE

Wird der Beginn der Leistungsausführung oder die Ausführung selbst verzögert und wurde die Verzögerung nicht durch Umstände, die der Rechtsspäre des Auftragsnehmers zuzurechnen sind, bewirkt, werden vereinbarte Leistungsfristen entsprechend verlängert oder vereinbarte Fertigstellungstermine entsprechend hinausgeschoben. Die durch Verzögerungen auf laufenden Mehrkosten sind dann vom Auftraggeber zu tragen, wenn die, die Verzögerung bewirken Umstände seiner Rechtsspähre zuzuordnen sind.

VERRECHNUNG

Bogenförmig verlegte Leitungen werden im Außenbogen gemessen. Formstücke und Armaturen werden im Rohausmaß mitgemessen, jedoch seperat verrechnet.

ÜBERNAHME

Der Auftraggeber hat den Auftrag (vom Übergabstermin zeitgerecht zu verständigen) hiermit darauf hinzuweisen, dass bei seinem Fernbleiben die Übergabe der erbrachten Leistungen als am vorgesehenen Übergabstermin erfolgt anzusehen ist.

GEWÄHRLEISTUNG

Unbeschadet eines Wandelungsanspruches des Auftraggebers erfolgt die Gewährleistung durch kostenlose Behebung der nachgewiesenen Mängel in angemessener Frist. Ist eine kostenlose Behebung nicht möglich oder nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden, so ist nach Wahl des Auftragnehmers angemessene Preisminderung zu gewähren oder ersatzweise gleiche Sache nachzuliefern. Ansprüche  aus der Gewährleistung erlöschen, wenn offene Mängel nicht sofort bei Übernehme der erbrachten Leistungen gerügt werden oder die vom Mangel betroffenen Teileinzwischen von dritter Hand oder vom Auftraggeber selbst verändert oder in standgewetzt worden sind, ausgenommen bei Notreparaturen oder beim Verzug des Auftragnehmers in Erfüllung der Gewährleistung.

SCHADENERSATZ

Der Auftragnehmer haftet nur für verschuldete Schäden an den Auftraggeber gehörigen Gegenständen, die er im Zuge der Leistungsausführung zur Bearbeitung übernommen hat. Alle sonstigen Ansprüche des Auftraggebers, insebesondere solche auf Ersatz jeglichen weiteren Schadens sind ausgeschlossen, soweit nicht grobes Verschulden oder Vorsatz seitens des Auftragnehmers vorliegt.

 

ERFÜLLUNGSORT IST BADEN